Lieferkettengesetz: Definition, aktueller Stand und Kritikpunkte

Lieferkettengesetz: Definition, aktueller Stand und Kritikpunkte

Erleichtert uns das Lieferkettengesetz den Weg zum nachhaltigen Alltag? Bei einer BMU Studie gaben 84% der Befragten an, dass sie sicher sind, mit ihrem Konsumverhalten etwas zum Nachhaltigkeitsgedanken beitragen können. 

Aber warum passiert dann immer noch so wenig? Weil es für den Verbraucher meistens kaum möglich ist, nachzuvollziehen, woher beispielsweise die benötigten Rohstoffe kommen. 

Um hier für größere Transparenz zu sorgen, brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein sogenanntes Lieferkettengesetz auf den Weg. Dieser Entwurf hat mindestens genau so viele Fürsprecher wie Kritiker. Aber was genau wird denn kritisiert? Auf den ersten Blick scheint das ganze doch eine sehr gute Idee zu sein…. 

Wir betrachten beide Seiten: 

Nachhaltigkeit im Reitsport, Material aus Bambus
© Sina Spindler

Was ist das Lieferkettengesetz?

Laut dem aktuellen Entwurf des Lieferkettengesetzes, sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, die im Ausland beschafften Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse in allen Phasen ihrer Lieferkette auf mögliche umweltschädigende oder gegen Arbeitsbedingungen verstoßende Produktionsverfahren zurückzuverfolgen. 

Werden Vorleistungsgüter verwendet, denen Verstöße gegen internationales Arbeitsrecht vorgeworfen werden kann, so sollen auch die weiterverarbeitenden Betriebe dafür haftbar gemacht werden können. 

So soll für den Verbraucher eine gewisse Transparenz geschaffen werden, aber auch Anreize für die Rohstoffproduzenten geschaffen werden. 

Der Hintergedanke liegt darin, dass weiterverarbeitende Betriebe sehr viel genauer kontrollieren und nicht mehr einfach wegschauen können. Um weiter im Geschäft bleiben zu können, müssten Rohstoffproduzenten ihre Abläufe anpassen bzw. offenlegen. 

Chemiefasern im Überblick
© Sina Spindler

Was spricht für das Lieferkettengesetz?

Bislang lohnt sich produzieren auf kosten der Umwelt und der Angestellten für Firmen vor allem finanziell. Der Lieferant, der am günstigsten liefern kann, bekommt den Auftrag. 

Oftmals “vergessen” die Einkäufer dabei, zu hinterfragen, warum dieser eine Lieferant deutlich günstiger produzieren kann als der Rest. Mit dem Lieferkettengesetz hätte dieser Trend ein Ende.

Denn bisher muss kein Unternehmen für die Verstöße seiner Lieferanten haften.

Durch ein Lieferkettengesetz sähe das plötzlich anders aus. Firmen die bisher freiwillig auf einen fairen Ursprung ihrer Rohstoffe geachtet haben (bspw. Kaffee –  oder Kakaoproduktion) stünden gegenüber ihren Mitbewerbern plötzlich nicht mehr im Nachteil. Da dann alle zu teureren Preisen einkaufen müssten, gäbe es keine so großen Preisunterschiede mehr. 

Warum wird das Lieferkettengesetz kritisiert?

Trotz dem sehr guten Ansatz, den der Gesetzentwurf liefert, tönt von allen Seiten Kritik. Allen voran natürlich die Unternehmen, die sich plötzlich ernsthaft mit den Produktionsbedingungen auseinandersetzen müssten, unter denen ihre Vorleistungsgüter produziert werden. 

Nachhaltigkeit im Reitsport
© Sina Spindler

Einige Firmen äußern besonders Sorgen darüber von den Lieferanten bewusst getäuscht zu werden und dann mit Strafen belegt zu werden. Im Prinzip genau die Sorgen, die heute in erster Linie die Verbraucher beschäftigt.

Aktivisten kritisieren hauptsächlich, dass der Entwurf zu locker ist und zu viele Schlupflöcher offen lässt. 

Deshalb ist der aktuelle Gesetzentwurf nicht ausreichend 

Die “Initiative Lieferkettengesetz” nennt den Gesetzentwurf verwässert. Die Regelungen blieben weit hinter den Standards der EU und der anderen Länder zurück.

Folgende Punkte werden als besonders kritisch betrachtet:

  • Eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen – Betroffene haben damit keine Möglichkeiten Verstöße in Deutschland anzuzeigen!
  • Betriebe unter 1000 Mitarbeitern sollen von dem Gesetz freigestellt werden – damit läuft ein Großteil der deutschen Textilfirmen unter dem Radar! 
  • Unternehmen sollen nur für den ersten direkten Zulieferer verantwortlich sein. 

Besonders der letzte Punkt ist an Absurdität kaum zu überbieten – also schauen Supermarktketten zukünftig bei ihren Großhändlern in Deutschland nach Menschenrechtsverletzungen? Oder die Modeindustrie bei ihrem Händler für Webstoffe?

Ziemlich offensichtlich ist der Nachbesserungsbedarf der Regierung. Was als gute Idee aufkam, muss auch gut umgesetzt werden. Die gesamte Lieferkette muss betrachtet werden und alle Betroffenen müssen offenen Zugang zu den deutschen Gerichten bekommen. 

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